Zahlreiche Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zählen bereits zu unseren Mandanten. Hier stehen wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus gemäß § 116 SGB X übergegangenem Recht, auch unter Berücksichtigung von Teilungsabkommen, sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach den §§ 110 ff. SGB VII. Auch insbesondere der Beitragsregress gem. § 119 SGB X gehört dabei zu den Gebieten, auf welchen wir seit vielen Jahren erfolgreich tätig sind.
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