Keine Beendigung des nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG gehemmten Laufs der Verjährungsfrist gemäß § 242 BGB nach nur zwei Jahren und acht Monaten Untätigkeit Unsere Mandantin begehrte als Rechtsnachfolgerin einer Geschädigten die Feststellung der zukünftigen Einstandspflicht des beklagten Kfz-Haftpflichtversicherers
Mehr