Keine starre Obergrenze der Pflegekosten bei Schwerst- Verletzten

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.08.2018, VI ZR 518/16 entschieden, dass es keine starre Obergrenze der Pflegekosten bei Schwerst-Schädel-Hirn-Verletzten gibt und eine pauschale Begrenzung auf das Doppelte der Pflegeheimkosten durch den Schädiger nicht gerechtfertigt ist. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Mehr