Seit vielen Jahren unterstützen wir eine große Anzahl an Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in folgenden Angelegenheiten:
- Durchsetzung von Ansprüchen aus gemäß § 116 SGB X übergegangenem Recht
- Durchsetzung von Ansprüchen unter Berücksichtigung von Teilungsabkommen
- Durchsetzung von Ansprüchen nach den §§ 110 ff. SGB VII
Folgende unserer Beiträge könnten interessant für Sie sein:
Unfallversicherung
Der Nachweis einer Haftung von Schädigern gemäß §§ 110, 111 SGB VII ist nie einfach. Besonders schwer ist aber der Nachweis…
Für unsere Mandantschaft, ein bundeweit tätiger Sozialversicherungsträger, konnten wir erfolgreich Ansprüche aus §§ 110 Abs. 1 S.1, 111 SGB VII durchsetzen,…
Zu den Urteilen des Landgerichts Karlsruhe vom 26.05.2020, AZ 4 O 49/19 und Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.12.2021, AZ 7…