Seit vielen Jahren unterstützen wir eine große Anzahl an Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in folgenden Angelegenheiten:
- Durchsetzung von Ansprüchen aus gemäß § 116 SGB X übergegangenem Recht
- Durchsetzung von Ansprüchen unter Berücksichtigung von Teilungsabkommen
- Durchsetzung von Ansprüchen nach den §§ 110 ff. SGB VII
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Unfallversicherung
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