Sozialversicherungsträger sind nicht nur gesetzlich verpflichtet, die sich aus den jeweiligen Leistungsgesetzen, insbesondere den Sozialgesetzbüchern, ergebenden Leistungen an ihre Versicherten zu erbringen, sondern zugleich, Regressansprüche gegen Schädiger durchzusetzen, die Auslöser des Versicherungsfalls waren.

Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz beziehen.

– § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X

Haben Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 beschränkt ist, den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften sie den Sozialversicherungsträgern für die infolge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs.

– § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII

Dies sind die beiden wichtigsten Anspruchsgrundlagen im Sozialversicherungsregress. Zudem sind aber die zahlreichen Haftungsproblematiken, die zwischen Schädiger und Geschädigtem bestehen, sowie etwaige Teilungsabkommen mit Haftpflichtversicherern maßgebliche Kriterien für die zutreffende rechtliche Beurteilung der Ansprüche des jeweiligen Sozialversicherungsträgers.

Unsere Sozietät ist seit vielen Jahren erfolgreich für Sozialversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger und Krankenkassen tätig.

Daher ist die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen im Sozialversicherungsregress einer der wesentlichen Akzente der Tätigkeit der Kanzlei.

Hierbei gehören die folgenden Bereiche zu unseren Schwerpunkten:

  • Durchsetzung von Ansprüchen aus gemäß § 116 SGB X übergegangenem Recht
  • Durchsetzung von Ansprüchen unter Berücksichtigung von Teilungsabkommen
  • Durchsetzung von Ansprüchen nach den §§ 110 ff. SGB VII

Durch unsere jahrelange Erfahrung in den Bereichen des Sozialversicherungsregresses sind wir hier der geeignete Ansprechpartner. Unter unseren nachfolgenden Kontaktdaten sind wir gerne für Sie da.