Zur langjährigen Klientel der Sozietät zählen auch Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter. Unsere Tätigkeiten umfassen die Erstellung und Überprüfung von Vermittlerverträgen, die Beratung während der Vertragslaufzeit sowie die Abwicklung beendeter Vermittlerverträge. Hierbei entstehen immer wieder Probleme und Rechtsfragen im Hinblick auf die Problematik des Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB sowie auf die eventuelle Altersversorgung.

Der gestiegene Wettbewerb verursacht zudem immer wieder Streitigkeiten, welche die anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Provisions- bzw. Courtageansprüchen gegenüber Versicherungsunternehmen erforderlich machen.

Insbesondere in jüngerer Zeit möchten Versicherungsunternehmen mehr und mehr ihr Geschäft von Versicherungsmaklern lösen. Hierbei werden oft laufende Maklerverträge nicht berücksichtigt.

Zudem wehren wir unberechtigte Ansprüche gegen Versicherungsmakler ab, die von Kunden wegen einer vermeintlichen fehlerhaften oder unzureichenden Beratung des Maklers behauptet werden.

Wir sind daher in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Angelegenheiten der Vermittlungsverträge
  • Handelsvertreterausgleich nach § 89 b HGB nebst Fragen einer etwaigen Altersversorgung
  • Durchsetzung Ihrer Provisions-, Courtage- oder Honoraransprüche
  • Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen
  • Abwehr unberechtiger Ansprüche aus der Maklerhaftung

Sprechen Sie uns unter den nachfolgenden Kontaktdaten an. Wir unterstützen Sie gerne.