Keine Haftung der Berufsgenossenschaft außerhalb d-ärztlicher Erstversorgung

Für unsere Mandantin, eine beklagte Berufsgenossenschaft, erreichten wir eine Klagerücknahme durch den Kläger, nachdem festgestellt wurde, dass die durchgangsärztliche Erstversorgung fehlerfrei war. Der Prozess wird nun allein gegen die übrigen Beklagten auf Grund Fehlervorwürfen in der Folgebehandlung fortgeführt. Der Kläger erlitt am
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Keine Haftung der Berufsgenossenschaft für behauptete Behandlungsfehler bei der Versorgung unfallfremder Erkrankungen

Nach den beiden BGH-Entscheidungen im Jahr 2016 zur Passivlegitimation der Berufsgenossenschaften für Behandlungsfehler des Durchgangsarztes stellen sich nicht weniger, sondern mehr Probleme bei der Frage, wer denn nun der richtige Anspruchsgegner ist. Das Landgericht Zweibrücken folgte in seinem Urteil vom 24.11.2017, Az.:
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Klageabweisung auf Grund fehlender Passivlegitimation der Berufsgenossenschaft

Im nachfolgend geschilderten von uns geführten Prozess ging es einmal wieder um die Frage der Passivlegitimation. Ein Kläger war der Auffassung, dass eine Berufsgenossenschaft auch für Behandlungsfehler außerhalb der durchgangsärztlichen Erstversorgung, nämlich für Fehler im Rahmen der besonderen Heilbehandlung nach der operativen
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Fehlende Passivlegitimation im PKH-Verfahren

Auch viele Jahre nach den beiden BGH-Entscheidungen (Urteil vom 29.11.2016, Az.: VI ZR 208/15, und vom 20.12.2016, Az.: VI ZR 395/15) zur Passivlegitimation von Unfallversicherungsträgern für durchgangsärztliche Behandlungen beschäftigen immer wieder Rechtsstreitigkeiten die Gerichte, welche sich allein mit dieser Frage beschäftigen. Nachfolgend
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