Es ist zwischenzeitlich weitläufig bekannt, dass der BGH den Haftungsbereich von Unfallversicherungsträgern für (vermeintliche) Behandlungsfehler von Durchgangsärzten erweitert hat. Weniger bekannt sind dafür offensichtlich die Grenzen dieses Haftungsbereichs. So kommt es immer noch vor, dass Patienten Klagen gegen Berufsgenossenschaften erheben, obwohl diese
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Für unsere Mandantin, eine beklagte Berufsgenossenschaft, erreichten wir eine Klagerücknahme durch den Kläger, nachdem festgestellt wurde, dass die durchgangsärztliche Erstversorgung fehlerfrei war. Der Prozess wird nun allein gegen die übrigen Beklagten auf Grund Fehlervorwürfen in der Folgebehandlung fortgeführt. Der Kläger erlitt am
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