Seit der BGH mit zwei Urteilen im Jahr 2016 die Passivlegitimation von gesetzlichen Unfallversicherern für Behandlungsfehler deutlich ausgedehnt hat, nimmt die Inanspruchnahme von Unfallversicherungsträgern durch Patienten stetig zu. Und obwohl seit dem bereits einige Jahre vergangen sind und auch bereits weitere ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Passivlegitimation bei Behandlungsfehlern im Rahmen berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlungen gibt, existieren sowohl bei Patienten und deren Bevollmächtigten als auch bei Gerichten noch viele Unklarheiten, wessen Haftungssphäre nun betroffen ist.

Unsere Sozietät war seit Beginn der zunehmenden Verfahren gegen Unfallversicherungsträger hier an der Seite der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tätig, hat mit zahlreichen geführten Verfahren auch maßgeblich zur Rechtsfortbildung beigetragen und ist in diesem Bereich hochspezialisiert.

Wir unterstützen Sie als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung daher schwerpunktmäßig bei der Abwehr von Amtshaftungsansprüchen auf Grund Behandlungsfehlern eines Durchgangsarztes und bei der Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Durchgangsarzt im Innenregress.

Profitieren Sie von unserer Expertise und kontaktieren Sie uns.


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