Neues zur subjektiven groben Fahrlässigkeit

Zum Urteil des OLG Oldenburg vom 10.11.2021, Az.: 4 U 72/20 Unsere Mandantin, ein Rentenversicherungsträger, erbrachte und erbringt Hinterbliebenenleistungen an die Witwe eines für die Deutsche Bahn tätigen Bauarbeiters. Dieser war deswegen tödlich verunglückt, weil ein Fahrdienstleiter einen gesperrten Gleisbereich wieder freigab,
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