In seinem Urteil vom 14.01.2025 (Az. 269 C 174/22) hat das Amtsgericht Köln eine Klage unserer Mandantin, einer Berufsgenossenschaft, vollumfänglich entsprochen. Gegenstand des Verfahrens war die Erstattung unfallbedingter Aufwendungen in Höhe von 1.833,63 €, für Physiotherapiemaßnahmen und Verletztengeld. Die Beklagte, ein Haftpflichtversicherer, hatte
Mehr