Seit über 60 Jahren steht der Name BUSSE Rechtsanwälte für qualitativ hochwertige Rechtsberatung. Kompetenz ist für uns Tradition. Nach diesem Motto erarbeiten wir auch für Ihr Mandat die optimale Lösung. Hierbei sind wir bundesweit für Sie tätig.
Team
Tätigkeitsgebiete
Neueste Beiträge
- OLG München bestätigt Aufwendungsersatzpflicht nach § 110 SGB VII: Geschäftsführer haftet für grob fahrlässig herbeigeführte Explosion auf Baustelle
- Urteil zur Verkehrssicherungspflicht und Haftung bei einem Baumunfall
- Kfz-Haftpflichtversicherung kann keine erneute vollständige Darlegung langjähriger Ansprüche verlangen und „schadenminderndes Mitverschulden“
- Neues von der Belegprüfung und dem Datensatz nach § 301 SGB V
- LG Koblenz zur Verjährung bei Behandlungsfehlern und Amtshaftungsansprüchen gegen Berufsgenossenschaften
Schlagwörter
Arbeitsunfall
Arzthaftung
Belegprüfung
Bindungswirkung gem. § 118 SGB X
D-Arzt-Haftung
Darlegungslast
Erforderlichkeit
Erwerbsschaden
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht
Haftungsprivilegien nach §§ 104 ff. SGB VII
Mitverschulden
Passivlegitimation
Pflegekosten
Unfallverhütungsvorschrift
Unfallversicherung
Verjährungseinredeverzicht
Verkehrssicherungspflicht
Verkehrsunfall
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
§ 110 SGB VII
§ 116 SGB X