Zu unseren Mandanten zählen eine Vielzahl von Sozialversicherungsträgern wie Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger und Krankenkassen sowie mittelständische Unternehmen und Privatpersonen.
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Neueste Beiträge
- Grobe Fahrlässigkeit bei Stromunfall
- Keine großzügige Verteilung von Haftungsprivilegien nach §§ 104 ff. SGB VII auf Baustellen
- Neues zur subjektiven groben Fahrlässigkeit
- Arbeitgeberin hat für die Sicherheit der Arbeitsstätte zu sorgen
- Wiederholter Verjährungseinredeverzicht als Verlängerung des ursprünglichen Verzichts