Der Nachweis einer Haftung von Schädigern gemäß §§ 110, 111 SGB VII ist nie einfach. Besonders schwer ist aber der Nachweis einer solchen Haftung im Straßenverkehr. Denn oftmals sind die Opfer tot oder so schwer verletzt, dass sie als Zeugen in einem
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.08.2018, VI ZR 518/16 entschieden, dass es keine starre Obergrenze der Pflegekosten bei Schwerst-Schädel-Hirn-Verletzten gibt und eine pauschale Begrenzung auf das Doppelte der Pflegeheimkosten durch den Schädiger nicht gerechtfertigt ist. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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