Wir erreichten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart folgende Entscheidung: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 21.06.2018 – 13 U 18/18 entschieden, dass ein Verjährungseinredeverzicht im Lichte einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung zu betrachten ist und ein wiederholt erklärter Verzicht
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.08.2018, VI ZR 518/16 entschieden, dass es keine starre Obergrenze der Pflegekosten bei Schwerst-Schädel-Hirn-Verletzten gibt und eine pauschale Begrenzung auf das Doppelte der Pflegeheimkosten durch den Schädiger nicht gerechtfertigt ist. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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Zum Urteil des OLG Celle vom 16.05.2017, Az.: 5 U 89/16 (Vorinstanz: Landgericht Lüneburg, Urt. v. 23.05.2016, Az.: 9 O 111/15) Zur Thematik „Regress gem. §§ 110, 111 SGB VII“ erstritten wir für unsere Mandantschaft, welche zuständige Unfallversicherungsträgerin für den Verletzten war,
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