Auf Grund unserer langjährigen Zusammenarbeit mit zahlreichen Sozialversicherungsträgern und anderen Behörden haben wir uns auch auf den Bereich der Abwehr von Amtshaftungsansprüchen spezialisiert. Hierbei sind wir nicht nur speziell im Bereich der „D-Arzt-Haftung“ von Unfallversicherungsträgern tätig, sondern stehen unseren Mandanten bei allen Amtshaftungsfragen zur Verfügung, seien es nun beispielsweise Vorwürfe gegen Sachbearbeiter im Verwaltungsverfahren oder auch Vorwürfe fehlerhafter Begutachtungen.

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