Unsere Tätigkeit konzentriert sich auf das Haftungs- und Regressrecht mit besonderem Schwerpunkt auf Personenschäden. Wir beraten und vertreten Sozialversicherungsträger bundesweit bei der Durchsetzung von Regressansprüchen. Dabei reicht unsere Tätigkeit von der außergerichtlichen Prüfung und Regulierung komplexer Schadensfälle bis zur gerichtlichen Durchsetzung der übergegangenen Ansprüche.
Daneben übernehmen wir die Abwehr von Amtshaftungsansprüchen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die D-Arzt-Haftung mit ihren spezifischen Fragen zur Abgrenzung zwischen hoheitlicher und privatrechtlicher Tätigkeit und zur Haftung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Unsere Spezialisierung ermöglicht es uns, die haftungsrechtlichen, sozialrechtlichen und medizinischen Fragestellungen eines Personenschadensfalls zusammenzuführen.